eUmzugCH dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht beim Umzug von
Privatpersonen innerhalb der Schweiz.
Die Frist beträgt 14 Tage ab dem Datum
der Adressänderung. Mit eUmzug können Sie sich rund um die Uhr online an-, ab-
und ummelden.
Die Benutzung von eUmzugCH
ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.
Es sind noch nicht alle
Kantone und Gemeinden an eUmzug angeschlossen. Deshalb ist es wichtig, auf die
Vorgaben der neuen oder alten Wohngemeinde zu achten. Sie werden im Verlauf des
Online-Meldeprozesses darüber informiert.
Sie gelangen über folgenden Link direkt zum eUmzug:eUmzug
Bei Zuzug in die Gemeinde
Meldung
innert 14 Tagen, Ausländer innert 8 Tagen bei der
Gemeindeverwaltung Oberwil bei Büren. Vorzulegen sind: Bei Schweizer Ausweis.
Ausländer haben den Pass, eine Kopie des Arbeitsvertrags und wenn vorhanden den
Ausländerausweis mitzubringen.
Bei Umzug innerhalb der Gemeinde
Adressänderungen sind
innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Oberwil bei Büren bekannt zu geben.
Bei Wegzug aus der Gemeinde
Abmeldungen sind bis spätestens am Tage des Wegzuges der Gemeindeverwaltung Oberwil bei Büren zu melden.
Zählerableser Martin Aegerter,
Biezwilstrasse 8, 3298 Oberwil bei Büren, 078 794 81 91, E-Mail
Unterlagen für die Selbstablesung:
- Das
Ableseformular finden Sie hier Ableseformular
- Die
Anleitung zur Selbstablesung Anleitung Selbstablesung
Seit 1. März 2010 wird der sogenannte E-Pass 10 mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten ausgestellt. Die Ausweise sind in einem der sieben Ausweiszentren zu beantragen. Diese befinden sich in Bern, Biel, Thun, Courtelary, Interlaken, Langenthal und Langnau i.E. Weitere Informationen finden Sie unter www.schweizerpass.ch. Die persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Ausweises ist nur nach vorgängiger Terminreservation unter Tel 031 635 40 00 von Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr oder unter www.pass-id.sid.be.ch möglich.