26.03.2025
Aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung hat die Gemeindeverwaltung festgestellt, dass im Rahmen der periodischen Ölfeuerungskontrollen in den vergangenen Jahren zu hohe Gebühren verrechnet wurden.
Anstelle der im Gebührentarif festgelegten Gebühr von CHF 70.00 für eine einstufige Brennerkontrolle wurden CHF 80.00 in Rechnung gestellt. Die Gemeinde wurde durch den Kanton Bern über die Erhöhung der Gebühren informiert, der Gebührentarif der Gemeinde wurde jedoch nicht angepasst.
Gemäss Art. 14 des Gebührenreglements der Gemeinde Oberwil bei Büren unterliegen Gebühren einer Verjährungsfrist von fünf Jahren. Die Gemeinde wird daher allen Eigentümern, bei welchen seit Februar 2020 eine amtliche Feuerungskontrolle durchgeführt und hierfür zehn Franken zu viel verrechnet wurde, den zu viel bezahlten Betrag zurückerstatten. Falls mehrstufige Brenner von einer fehlerhaften Verrechnung betroffen sind, erfolgt die Rückerstattung der entsprechenden Differenz.
Betroffene Eigentümer werden gebeten, ihren Erstattungsantrag schriftlich bis am Montag, 30. Juni 2025 mit folgenden Angaben einzureichen:
Name und Vorname, Liegenschaft / Strasse, Rechnung / Kontrolljahr,
Name der Bank und IBAN-Nummer
Gemeinderat Oberwil bei Büren